Социокультурные и психологические проблемы современной семьи.

337 Qualifikation der Mitarbeiter/-innen Die Katholische Hochschule Mainz hat eine Weiterbildung für hauptamtli- che Mitarbeiterinnen konzipiert und durchgeführt. Die Fortbildungsreihe um- fasste sieben Fachtage. Dabei ging es beispielsweise um das Vermitteln ent- wicklungspsychologischer Kenntnisse und Bindungstheorien, um das Erkennen und Diagnostizieren von Risiken in Familien, um die bessere Vernetzung von Hilfsangeboten sowie um rechtliche Aspekte. Die Teilnehmerinnen erhielten am Abschluss ein Hochschulzertifikat. Mehr als 80 hauptamtliche Fachkräfte haben sich in den vergangenen drei Jahren in diesem Bereich der Familien- Hilfsprojekte weiter gebildet. Dabei konnten sie wertvolle Anregungen für ihre Arbeit mitnehmen und zugleich untereinander neue Netzwerke knüpfen bezie- hungsweise verdichten. Ehrenamtliche werden ebenfalls in Schulungen auf Ihre Tätigkeit vorbereitet und durch Hauptamtliche begleitet. Es gibt die regionale „Vermittlungsstelle“. Diese bietet die Möglichkeit, dazu beizutragen, dass Fami- lien am Start passgenaue Unterstützung erhalten. Die Vermittlungsstelle wirkt als Scharnier zwischen Gesundheitssystem, Kindertagesstätten und Beratungs- diensten, Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen. Zielgruppe der Vermittlungsstel- le sind sowohl die werdenden Eltern selbst als auch die unterschiedlichen Be- rufsgruppen aus Gesundheitshilfe und Kindertagesstätten, die im Kontakt zu den Familien stehen und Unterstützungsbedarfe feststellen. Kritische Reflexion Es gibt positive Ergebnisse, aber auch noch zahlreiche Probleme in der Umsetzung, auch in rechtlichen Fragen. Wenn es um die Abklärung (Diagnose) gewichtiger Anhaltspunkte für den Verdacht oder die Tatsache Kindeswohlgefährdung geht, gibt es zwar klare Leit- linien – auch für Ehrenamtliche – wann Hauptamtliche informiert werden müs- sen. Aber die Gratwanderung zwischen Vertrauensschutz für die Familien und dem je nach Gefährdungslage erforderlichen Kontrollauftrag ist noch unsicher. Es ist immer zu beachten, wann notwendige und auch verhältnismäßige Maß- nahmen zum Schutz der Kinder einzuleiten sind und damit das Jugendamt hin- zugezogen werden muss. Es wird auch bei intensivster ambulanter Unterstützung immer Situationen geben, in denen Eltern das sichere Aufwachsen ihrer Kinder nicht gewährleisten können und rechtliche Eingriffe zur Einschränkung oder zum Entzug des Sorge- rechts und der Einleitung akuter Schutzmaßnahmen notwendig werden. Die Schnittstellen zwischen ambulanten Kinderschutzmaßnahmen freier Träger und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt werden auch durch Gutach- ten des Nationalen Zentrum derzeit rechtlich geprüft. Schwierigkeiten macht in der Praxis noch die Anforderung an interdiszipli- näre Kooperation. Das professionsspezifische, konkurrierende Denken behindert teilweise noch die Sicht auf das gemeinsame Verständnis und die damit einher- gehende Haltung, dass viele ihre Kompetenz zusammenbringen müssen, um komplexe Situation bewältigen zu können.

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