Социокультурные и психологические проблемы современной семьи.

332 Da eine Kindeswohlgefährdung nicht nur aus einer akuten Krisensituation, sondern auch durch lang anhaltende, dauerhafte Überforderung entstehen kann, setzen Hilfsprojekte teilweise schon in der Schwangerschaftsberatung ein. Rechtliche Grundlagen Die Maßnahmen der Frühen Hilfen sind innerhalb breiter rechtlicher Rah- menbedingungen angesiedelt. Zentral ist das am 1. Januar 2012 in Kraft getrete- ne neue Bundeskinderschutzgesetz. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend einzuführen bezie- hungsweise zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz - wie Ju- gendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei – sollen in einem Kooperations- netzwerk zusammengeführt werden. Das Bundesfamilienministerium fördert mit einer Bundesinitiative ab 2012 vier Jahre lang den Aus- und Aufbau von Netzwerken Frühe Hilfen und des Ein- satzes von Familienhebammen in den Ländern und Kommunen. Hierfür stellt der Bund im Jahr 2012 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 51 Millionen Euro zur Verfügung. Der überwiegende Teil der Mittel geht an die Bundesländer, welche sie an die Kommunen weiterleiten. Gefördert werden der Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen . Gefördert wird ferner der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich. Außerdem werden Ehrenamtsstrukturen und Ehrenamtliche selbst gefördert. Auf Bundesebene wird eine Koordinierungsstelle beim Nationalen Zentrum Frühe Hilfen eingerichtet. Nach Ablauf des Modellprogramms wird der Bund sein finanzielles Enga- gement im Bereich Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Fa- milien mit kleinen Kindern über 2015 hinaus dauerhaft in Höhe von 51 Millio- nen Euro jährlich fortführen 1 . Interdisziplinäre Vernetzung Vernetzung – im Sinne von geregelter (vereinbarter) Kooperation und Ko- ordination der Hilfen – wird seit Jahren immer wieder fachlich gefordert, weil Familien oft unkoordinierte Doppelbetreuungen oder nicht passende Unterstüt- zung erhalten. Sie ist aber eines der schwierigsten Unterfangen überhaupt, wenn damit zielgerichtete gesteuerte Hilfen passgenau und bedarfsgerecht und ohne berufsspezifisches Konkurrenzdenken erfolgen sollen. Diese interdisziplinäre Vernetzung erfordert ein verlässliches und ein auf die örtlichen Gegebenheiten ausgerichtetes professionelles Konzept (Vernetzungsmanagement). 1 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen, did=187034.html, [20.10.12] und ausführlich zu rechtlichen Grundlagen : http://www.fruehehilfen.de/wissen/fruehe-hilfen- grundlagen/rechtlicher-rahmen/rechtliche-rahmenbedingungen-zu-fruehen-hilfen/

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