Социокультурные и психологические проблемы современной семьи.

327 Traumatisierungen für die Betroffenen waren. Insofern ist die Diskussion, die schnell über den sexuellen Missbrauch in Institutionen hinausging, durchaus nachzuvollziehen. Der Bereich der Vernachlässigung wird mindestens seit 2008 verstärkt in der Öffentlichkeit beachtet (s.o. 3.1). Zurzeit ist noch offen, ob die Länder- Kinderschutzgesetze und der Ansatz der Frühen Hilfen hier nachhaltig Verbes- serungen bewirken können. Demgegenüber wurde über das Phänomen der körperlichen Misshandlung eher zurückhaltend diskutiert. Hierbei mag eine Rolle spielen, dass das Gewalt- verbot in der Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB, nach seiner Einführung im Jahre 2000 schnell auf breite Akzeptanz gestoßen ist. Bussmann hat wiederholt nach- gewiesen, dass die Akzeptanz familiärer körperlicher Bestrafungen nach 2000 stetig gesunken ist 1 . Auch für Institutionen mag sich mittlerweile ein Tabu von körperlichen Bestrafungen ausgebildet haben. So würde ein Lehrer heute wohl kaum einen Schüler folgenlos schlagen können und auch in der Kindertagesstät- te sind körperliche Bestrafungen weitgehend verschwunden. Damit soll allerdings nicht behauptet werden, dass Misshandlungen von jungen Menschen heute kein Problem mehr darstellen. In verschiedenen Berei- chen, besonders in der Schule, ist es die psychische Misshandlung, die die Be- troffenen stark beeinträchtigt, gleichwohl sie in der öffentlichen und professio- nellen Diskussion eine untergeordnete Rolle spielt. Allenfalls wird unter dem Begriff „Mobbing“ psychische Gewalt unter Schülerinnen und Schülern betrach- tet 2 . Eine ausführliche Diskussion psychischer Gewalt bzw. Misshandlung von Lehrerinnen und Lehrern an Schülerinnen und Schülern ist erst jüngst in Gang gesetzt worden 3 . Das mag zum einen daran liegen, dass großer Klärungsbedarf schon auf der Ebene der Phänomenologie besteht. Wo beginnt die psychische Misshand- lung, etwa die Bloßstellung und Herabwürdigung eines Schülers und wo muss die berechtigte Kritik an einem Fehlverhalten enden? Die beteiligten Wissen- schaften, aber auch die Politik sind hier aufgerufen, sich dieser „blinden Fle- cken“ anzunehmen. Das Feld des Kindeswohls bzw. der Kindeswohlgefährdung ist in Bewe- gung geraten. Diese zeigen auch Auswirkungen auf die gesamte Soziale Arbeit und auf die Kindheitspädagogik. Die Kindertagesstätten gehören sicher nicht zu den Institutionen, über die direkt dann diskutiert wird, wenn man die Kindes- wohlgefährdung in den Blick nimmt. Dennoch kommt ihnen eine wichtige und bislang deutlich unterschätzte Funktion zu. Nicht nur für frühkindliche Bildung und Inklusion vermag die Kindheitspädagogik „Türen zu öffnen“, auch für die 1 Vgl. Bussmann 2010. 2 Vgl. Schubarth, Wilfried in: Berliner Forum Gewaltprävention. 3 Vgl. Prengel 2013.

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