Социокультурные и психологические проблемы современной семьи.

326 trennen wären. Dies ist aber – soweit ersichtlich – nicht der Fall. So mag es durchaus vertretbar sein, bei Freizeitangeboten, etwa bei Ausflügen, im Bereich der Kindertagesstätten Ehrenamtliche mit einzusetzen. Höchst problematisch wird die Tätigkeit der Ehrenamtlichen jedoch dann, wenn sie selbständig Bera- tungen durchführen, so etwa in der Opferberatung des Weißen Ringes. Nicht nur im Bereich der Kindheitspädagogik, sondern auch in anderen Feldern der Sozia- len Arbeit fehlt es an der oben eingeforderten klaren Abgrenzung. Die Ausbildung von Fachkräften der Sozialen Arbeit im Bereich der Kin- deswohlgefährdungen ist bislang mangelhaft. Heute kann man feststellen, dass eine systematische Verankerung in der Ausbildung sowohl zum Erzieherberuf als auch in der Sozialen Arbeit bislang fehlt. Eine Änderung dieses Befundes wird vermutlich längere Zeit in Anspruch nehmen. Dies liegt nicht an der Bedeutung des Themas, das ja schließlich – auch durch die Medien – in der Öffentlichkeit einen Platz gefunden hat, sondern – auch – an den Strukturen unserer Bildungslandschaft. Eine flächendeckende Verankerung der Themen Kinderschutz und Kindeswohlgefährdungen in den einschlägigen Ausbildungsregelungen würde nicht nur voraussetzen, dass die Bundesländer hier einheitliche Vorschriften erlassen. Im Hochschulbereich setzt eine solche Verankerung voraus, dass die Hochschulen diese Bedeutung dieser Themen erkennen und jeweils in ihren Studiengängen platzieren. Die akademi- sche Eigenverantwortung der Hochschulen verbietet es sowohl dem Bund als auch den Ländern, hier direktiv tätig zu werden. Gefragt ist also eine sicherlich länger andauernde Überzeugungsarbeit auf verschiedenen Ebenen. Auf dem Fortbildungsmarkt hat sich die Vielzahl der Angebote seit dem Inkrafttreten des KICK deutlich vergrößert. Viele Angebote zielen auf den § 8a SGB VIII ab, der auf die Verbesserung der Diagnostik von Kindeswohlgefähr- dungen gerichtet ist. Insgesamt aber ist der Fortbildungsmarkt eher unzusam- menhängend und nicht koordiniert. Nach dem Inkrafttreten des Bundeskinder- schutzgesetzes (s.o.) steht ein weiteres Anwachsen des Fortbildungssektors be- vor. Eine lohnende Aufgabe der Landesjugendämter wäre es, hier übergreifend für mehr Transparenz zu sorgen und diese Angebote auch zu evaluieren. Auffallend ist, dass die drei Arbeitsbereiche, die unter dem Begriff der Kindeswohlgefährdung zusammengefasst werden, zurzeit durchaus unterschied- liche Aufmerksamkeit erfahren. Den breitesten Raum nimmt der sexuelle Miss- brauch ein, möglicherweise deshalb, weil die Öffentlichkeit diese Taten als be- sonders schwer einstuft. Eine Rolle mag in der augenblicklichen Diskussion auch spielen, dass sich die Folgen eines sexuellen Missbrauchs eher auf den ganzen Lebenslauf beziehen können als bei körperlicher Misshandlung und Vernachlässigung. Gerade die Ereignisse, die zum „Runden Tisch“ geführt ha- ben, lassen sich hier als Beispiel anführen. Wenn Betroffene, z.T. erst in fortge- schrittenem Alter über sexuelle Übergriffe in kirchlichen Institutionen während ihrer Jugendzeit erstmals berichten, so zeigt dies, wie lange und nachhaltig die

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