Вестник ТГПУ им Л.Н. Толстого №5 2008
МЕЖДУНАРОДНОЕ СОТРУДНИЧЕСТВО № 2008 i i . beistehen, begleiten (in nicht iosbaren Problemsituationen) 12. vcrmiitcln, vemetzen 13. vertreten, verhandeln 14. kontrollieren, erfassen, melden Miihlum nennt noch zwei Wortreihen, die ich nicht aufgenommen habe: «verwalten, orga- nisieren, planen» und «materielle und fmanzielle Hilfen bereitstellen». Die erste Reihe habe ich oben ausgeschiossen. Mit der zweiten Reihe werden Sach- und Geldleistungen angesprochen. Im deutschen Sozialrecht werden drei Arten von «Sozialleistungen» unterschieden: «Geld-, Sach- und Dienstleistungen». Die drei Sozialleistungen gehoren zu den vier sozialpolitischen Interventionsfonnen, die Franz-Xaver Kaufmann (1982) einflussreich postuliert hat. Wahrend das Sozialrecht selbst sich einer «rechtlichen Interventionsform» verdankt (Rechtsanspriiche) und als «okologische Interventionsform» (infrastrukturelle Gelegenheiten) vor Ort soziale Ein- richtungen aller Art vorgehalten werden, entsprechen die Geld- und Sachleitungen der «okono- mischen» und die Dienstleistungen der ungiiicklich so genannten «padagogischen Interventions form». Sach- und Geldleistungen werden fur gewdhnlich nicht zur «Sozialen Arbeit» gerechnet, weil sie von Verwaltungskraften bereitgestellt werden. Allerdings scheinen auch diese Leistun- gen, gerade im Zusammenhang mit einer kiirzlich veranderten sozialrechtlichen Gesetzeslage, zunehmend in die «Soziale Arbeit» hineinzureichen. Diese Falle berechtigen aber dennoch ei nen zumindest relativen Ausschluss, wie er fur die Haus- und Verwaltungsarbeiten erfolgt ist. Das Beschaffen und Bereitstellen von Ressourcen wird zwar immer wieder einmal miterledigt, gehort aber darum noch nicht zumKemgeschaft der «Sozialen Arbeit». Wenn man die Liste der Arbeitsformen mit den Formen sozialer Unterstiitzung vergleicht, die in der Forschung zum social support in sozialen Netzwerken von der Familie bis zu Freun- deskreisen unterschieden werden, ergeben sich viele Gemeinsamkeiten. Beispielhaft sollen die Arbeitsformen mit einer in Anlehung an M. Diewald (1991, 71) entwickelten Typologie von Stefanie Dehmel und Karlheinz Ortmann (2006, 13) verglichen werden. In der linken Saule der entsprechenden Tabelle 1 findet sich eine Differenzierung von Frank Nestmann (2000, 37), in der mittleren die genannte Typologie und in der rechten eine Zuordnung entsprechender Ar- beitsweisen. Dehmel und Ortmann bezeichnen alle Formen bis zur «Vermittlung von Kognitio- nen und Emotionen», deren weitere Differenzierung hier ausgelassen wird, als «konkrete Inter- aktionen» und halten sie fur prinzipieli beobachtbar. Die Arbeitsformen der «Sozialen Arbeit», die rechts in Klammem stehen, hatte ich genannt, aber ausgeschiossen. Die Vermittlung von Kognitionen und Emotionen erschopft sich keineswegs in Bildung, Erziehung und Beistand, wahrend diese aber in diesen Kontext gehoren. SozialeUnterstiitzung (sock1support) ...................................... Soziale Arbeit................. praktisch-instrumentell Arbeitshilfen, personenbezogen Betreuung, Unterstiitzung Arbeitshilfen, giiterbezogen (Hausarbeit) Pflege (Pflegearbeit) materielleUnterstiitzung: Sachleistungen (Sachleistungen) MaterielleUnterstiitzung: Geld (Geldleistungen) Intervention Vertretung Geselligkeit Animation Alltags-Interaktion (Beziehungsarbeit) informativ-beratend Information Information Beratung, sachbezogene Beratung interpretativ-deutend Beratung, personlicheDinge Beratung, Behandlung Vermittlung vonKognitionen Bildung, Erziehung emotional Vermittlung von Emotionen Beistand Tab. 1: Soziale Unterstiitzung und «Soziale Arbeit» Die Arbeitsformen der «Sozialen Arbeit» decken weite Teile der sozialen Unterstiitzung ab, abgesehen von dem komplexen Feld kognitiver und emotionaler Unterstiitzung. Fiir die soziale Unterstiitzung umgekehrt fehlen die Arbeitsformen des Arrangement, der Beteiligung, der Ver mittlung und Kontrolle, obwohl letztere indirekt immer mitschwingt.
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