Вестник ТГПУ им Л.Н. Толстого №5 2008

МЕЖДУНАРОДНОЕ СОТРУДНИЧЕСТВО № 5 , 2008 «Soziale Arbeit» ist weiterhin eine personenbezogene Dienstieistung, die der Gemeinschaft verpflic'ntet bzw. am Gemeinwohl orientiert ist (8). Eine nur dem Eigenwohl einzelner Perso­ nen, Gruppen oder Organisationen dienende personenbezogene Dienstieistung, z.B. der Nach- hilfeunterricht durch Studenten oder die Beratung in der Bank, gilt nicht als «sozial». «Soziale Arbeit» ist also eine gemeinniitzige personenbezogene Dienstieistung. Die Personen oder Grup­ pen, denen die «Soziale Arbeit» gilt, befinden sich wie alle anderen Subjekte innerhalb ihrer Gesellschaft in einer bestimmten, nach verschiedenen Kriterien bestimmbaren Position (5). Mit dieser positionalen Bedeutung von «sozial» sind die anthropologische und die soziologischen Bedeutungen, die allesamt deskriptiv gemeint sind, abgeschlossen. Mit ihnen ist aber bisher noch keine Nominaldefinition «Sozialer Arbeit» moglich, da die deskriptiven Merkmaie auch auf andere Dienstleistungen zutreffen. Erst mit den normativen Bedeutungen kommen Merkma­ ie ins Spiel, die als spezifisch, zumindest spezifischer gelten konnen. Fur die aktuelle oder potentielle Position der Adressaten der «Sozialen Arbeit» ist kenn- zeichnend, dass sie aus der Perspektive der Betroffenen und / oder Unbeteiligter als uner- wiinscht eingeschatzt und entsprechend negativ bewertet yvird: die Betroffenen gelten gegen- wartig oder zukiinftig, als gemeinschaftlich desintegriert bzw. gesellschaftlich exkludiert. Ziel der personenbezogenen Dienstieistung «Soziale Arbeit» ist es, die soziale Teilhabe von Men- schen, d.h. gemeinschaftliche Integration bzw. gesellschaftliche Lnklusion2 zu bewahren oder wiederherzustellen. Die Desintegration bzw. Exklusion kann durch eine Schadigung bedingt sein, der die Betroffenen unterliegen (10) oder die von ihnen selbst ausgeht (6). Im ersten Fall wird auch von «sozialer Benachteiligung», im zweiten von «abweichendem Verhalten» gespro- chen. Dabei kann die «Soziale Arbeit» gegen soziale Benachteiligung politisch im Sinne «sozia­ ler Gerechtigkeit» verstarkt werden (9). Die drei normativen Bedeutungen von «sozial» markie- ren den Ausgangs- und Zielpunkt der «Sozialen Arbeit: gesellschaftliche Desintegration / Exklusion bzw. Integration / lnklusion, beides in doppeltem Sinne. «Soziale Arbeit» ist dem- nach eine integrative /inklusive (5-6, 9-10) gemeinniitzige (8) personenbezogene (1-4) Dienst­ ieistung. Bisher hat das Soziale «als Ziel» und «als Ausgangspunkt» gedient. Es fehlt noch eine Cha- rakterisierung des Weges zwischen Start und Ziel: «das Soziale als Mittel» (Hunziker 1964, 46f.) bzw. die «Soziale Arbeit» selbst. Genau dazu bietet sich die letzte, ebenfalls normative Bedeutung des Adjektivs «sozial» an: die Tatigkeit gilt als «sozial», weil durch sie notleidenden Menschen geholfen werden kann (II), Es ist gerade diese Bedeutung, die in der Praxis und Theorie der Sozialen Arbeit sehr verbreitet ist und sich in der haufigen Verwendung des Wortes «Hilfe» manifestiert, allein oder in verschiedensten Zusammensetzungen. «Soziale Arbeit» ist als Dienstieistung eine Hilfeleistung fur Notleidende. In der okonomischen Terminologie von der «sozialen personenbezogene Dienstieistung» hat «sozial» meist genau diese Bedeutung von «helfend» bzw. «hilfreich». «Soziale Arbeit» meint, zusammengefasst gesagt, die Gesamtheit integrativer / inklusiver gemeinniitziger personenbezogener Hilfeleistungen. Durch diese Bestimmung ist «Soziale Arbeit» von anderen Hilfearten abgrenzbar, wobei das Spezifische im desintegrierten / exkludierten Aus­ gangspunkt und entsprechend im integrierten / inklusiven Zielpunkt der Hilfe zu finden ist. Im den folgenden Schritten ist zu priifen, ob sich diese Bedeutung bzw. dieser Inhalt (Inten­ sion) des Ausdrucks «Soziale Arbeit» mit der Wirklichkeit decken konnte, die er bezeichnet. Es konnte ja sein, dass Name und Realitat nicht gut zueinander passen und entweder der Name der Realitat oder die Realitat dem Namen anzupassen ware. Zu diesem Zweck bestimme ich zu- nachst den Umfang (Extension) des Ausdrucks. War die erste Frage, was «Soziale Arbeit» be­ deutet, so lautet die Frage jetzt: Was bezeichnet der Name «Soziale Arbeit»? 3. Die Gegenstande des Namens «Soziale Arbeit» Der Umfang (Extension) eines Wortes ist die Gesamtheit der Gegenstande, die diesem Wort zugesprochen werden. Im vorliegenden Fall sind es, demWort nach, Arbeiten. Ich unter- scheide dabei Arbeitsformen von Arbeitsfeldem. Die mehr organisatorisch gepragten Arbeits- formen finden in den mehr rechtlich-administrativ geschnittenen Arbeitsfeldem statt. Es beginnt

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