Вестник ТГПУ им Л.Н. Толстого №5 2008

№ 5, 2008 ВЕСТНИК ТГПУ им. Л. Н. Толстого gik, Sozialplanung, Sozialpsychiatrie, Soziaipsychologie, Sozialrecht, Sozialstaat, Sozialstation, Sozialstatistik, Soziaitherapie, Soziaiversicherung, Soziaiverwaltung, Sozialwesen, Soziaiwirtschaft» zu nennen, auch ein Terminus wie «Serialisation». Das Adjektiv «sozial» hatte und hat in der deutschen Sprache sehr viele, aber durchaus mit- einander zusammenhangende Bedeutungen. Die umfassendste und gmndlichste Analyse des Wortes stammt wohl von dem Erziehungswissenschaftler Wolfgang Brezinka, der wiederam die Untersuchungen der Sozialwissenschaftler Waldemar Zimmermann (1948), Ludwig Geek (1963) und Horst Knospe (1969) verarbeitet hat. Fur Brezinka (1989, 196f.) sind «die am haufigsten anzutreffenden Bedeutungen... 1. Das Zusammenleben, die Gemeinschaft, die Gesellschaft von Menschen (oder Tieren) betref- fend, gesellschaftlich. Gegenbegriffe dazu sind ,individuell’ (das Einzelwesen, das Individuum betref- fend) und .personal’ (denMenschen als Personbetreffend). 2. Gesellig lebend als Wesensmerkmal des Menschen (,homo sociale animal’) und der Tiere. Gegenbegriff: .solitar’. 3. MehrereMenschen (oder Tiere) betreffend, kollektiv. 4. Zwischenmenschlich, die Beziehungen zwischen Menschen betreffend, interpersonell. Gegenbegriff: .psychisch’, .intrapersonell’. 5. Die Situation, die Stellung oder die okonomische Lage einer Person (odermehrerer Personen) in derGesellschaft (bzw. in einerGruppe) betreffend. 6. Eigenschaften (psychische Dispositionen) oder Verhaltensweisen (bzw. deren Gesamtheit) betreffend, die jeneMenschen besitzen (bzw. besitzen sollen), die gemaB den geltenden Normen als voll- wertige Mitglieder ihrer Gruppe anerkannt werden. Gegenbegriffe dazu sind: .unsozial’, .gesellschaftsschadigend’, .gesellschaftsfeindlich’, .asozial’, .dissozial’. 7. Neigung zu anderen habend, Gemeinschaft nebend, das Zusammensein mit anderen schatzend, gesellig. Gegenbegriff: .individualistisch’. 8. Gemeinschaftsfordemd, gemeinniitzig, der Gemeinschaft verpflichtet, auf andere Riicksicht nehmend; das Gemeinwohl, d.h. dasWohl derMitmenschen, der Gemeinschaft, der Gesellschaft als Gan- zes betreffend. Gegenbegriffe: .egoistisch’, .gruppenegoistisch’, .klassenegoistisch’. 9. Die Lehre des Sozialismus, sozialistische Gesellschaftskritik, die Verwirklichung sozialistischer Ideale betreffend; sozialistisch. 10. Die Forderung der niederen Volksschichten, der wirtschaftlich schwachen und abhangigen Per- sonengruppen betreffend; die Wahrung der Interessen der Arbeiter und die Verbesserung ihrer Lage betreffend. 11. Mildtatig, wohltatig, hilfsbereit; Schutzbediirftige schutzend, Notleidenden helfend.» Angesichts dieser Vielzahl und Vielfalt an Bedeutungen ist es sehr schwierig, eine Nomi- naldefinition von «Soziale Arbeit» zu versuchen. Welche der vielen Bedeutungen sind hier rele­ vant? Und in welchem Zusammenhang stehen die moglicherweise relevanten Bedeutungen? Dennoch lohnt ein Versuch. Fiir ihn unterstelle und mit ihm belege ich, dass alle genannten Be­ deutungen auf die «Soziale Arbeit» zutreffen und hier, wie auch sonst, semantisch miteinander vemetzt sind. Die erste Bedeutung markiert die schon mit dem lateinischen «socialis» gegebene Ur- sprungsbedeutung «gesellschaftlicb> (1). Die folgenden drei Begriffe fachem diese Bedeutung auf: Das Gesellschaftliche wird als ein anthropologisches Merkmal erachtet (2), das notwendig, aber nicht hinreichend aus dem Faktum der Mehrzahl von Menschen folgt (3) und sich in zwi- schenmenschlichen Beziehungen aussert (4). Diese vier Grundbedeutungen sind fur eine Defini­ tion des «Sozialen» insofem relevant, als sie «Soziale Arbeit» als gesellschaftliche und zwi- schenmenschliche Arbeit deklarieren, modem gesprochen als personenbezogene Dienstleistung bzw. als Dienstleistung durch Personen an Personen. Damit ist ein Oberbegriff gegeben, da Ar- beitsleistungen zur Sachgftterproduktion auf der einen und andere Dienstleistungen - durch Per­ sonen an Objekten (z.B. Autoreparatur), durch Objekte an Personen (z.B. Bahnfahrt) oder durch Objekte an Objekten (z.B. maschinelle Kleiderreinigung) - auf der anderen Seite ausgeschlossen sind. Nicht ganz so eindeutig kann der Ausschluss medizinischer oder pflegerischer Dienstleis­ tungen erfolgen, da der menschliche Korper nur bedingt als Objekt verstanden werden kann bzw. eine Person sich nur bedingt in ihrer Seele erschopft.

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